Cannabis erobert die Welt

Bereits vor fast 5000 Jahren wurde Cannabis gegen Schmerzen und Epilepsie benutzt. Heute hilft es vielen Kranken. Gesellschaften wie AMP German Cannabis Group sorgen für Nachschub

In China nutzte man vor 5000 Jahren die Cannabinoide aus den weiblichen Blüten der Pflanze. Diese enthalten das psychoaktive THC. Daneben gibt es noch CBD (Cannabidiol), den Gegenspieler zu THC. CBD besitzt keine berauschende Wirkung, sondern kann beispielsweise Hautschäden heilen. Daher wird es auch in der Kosmetikindustrie eingesetzt.

Medizinisches Cannabis zeichnet sich durch hohe THC- und CBD-Gehalte aus. In Deutschland erhalten Patienten seit März 2017 dieses auf Rezept beim Arzt. Aktuell wird Cannabis nach Deutschland importiert. Auf diesen Bereich konzentriert sich etwa die AMP German Group (ISIN: CA16961T2083; WKN: A2PRDO). Die AMP ist die Muttergesellschaft mehrerer europäischer Unternehmen, deren Fokus auf dem Import von Cannabis in medizinischer Qualität nach Deutschland liegt. Dabei kommt das Cannabis meist aus Kanada. AMP bietet über sein AMP EU-GMP German Certification Protokoll EU-GMP-Gap-Analysen und Pre-Audits. Dies dient der Vorbereitung der nötigen Zertifizierung, damit die kanadischen Produzenten ihre Ware nach Deutschland einführen können. Und die AMP sorgt für Logistik, Transport, Importgenehmigungen und alles was für den Import nach Deutschland nötig ist.

Die AMP German Cannabis Group (früher Chinook Tyee Industry Limited) ist an der CSE, früher auch an der TSX Venture Exchange (CSE: XCX, FWB: C4T, ISIN: CA00176G1028) gelistet.

Medizinhanf wird streng kontrolliert und darf bisher für den deutschen Markt nur aus den Niederlanden und aus Kanada importiert werden. Kanada ist derzeit der größte Cannabis-Produzent. Und die Nachfrage aus Deutschland steigt. Waren es im Jahr 2017 noch rund 1000 Patienten, so bekamen 2018 rund 40.000 Patienten die Pflanze auf Rezept, Tendenz steigend. Der Cannabis-Markt boomt. Rund 40.000 bis 60.000 Patienten soll es in Deutschland geben.

In der Schweiz etwa erlaubt das Betäubungsmittelgesetz, dass Cannabis mit einer Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verschrieben werden darf. Es darf jedoch grundsätzlich nicht angebaut werden. Von 2012 bis 2018 wurden mehr als 12.000 Ausnahmebewilligungen erteilt. An einer Änderung der rechtlichen Lage aufgrund der großen Nachfrage arbeitet die Schweiz.

Eine 100-, prozentige Tochter der AMP, die AMP Switzerland, hat ihren Sitz in der Schweiz. Diese plant mit Schweizer Herstellern Lieferverträge für medizinisches Cannabis für den Schweizer und auch für den deutschen Markt. Einige der größten Pharmaunternehmen sind in der Schweiz ansässig. Hier darf das medizinische Cannabis übrigens bis zu einem Prozent THC enthalten, während in Europa standardmäßig bei 0,2 Prozent die Grenze liegt. AMP ist damit, neben einem Investment in AMP Germany, auch in AMP Switzerland investiert. Denn das Ziel von AMP ist es den deutschen Markt mit zertifiziertem medizinischem Cannabis zu beliefern.

Die große Nachfrage nach medizinischem Cannabis erklärt sich durch die vielen Berichte über erfolgreiche Behandlungen. Dabei steckt die Forschung noch in den Kinderschuhen. Cannabis-Pflanzen enthalten nämlich eine Vielzahl von Wirkstoffen. Besonders die Pharmaindustrie ist für die Erforschung zuständig. Eingesetzt werden die Pflanzen vor allem bei chronischen Schmerzen, Krämpfen und verschiedenen neurologischen Krankheiten.

Der Cannabis-Markt hat bereits einigen Gesellschaften große Gewinne beschert, beispielsweise Canopy Growth, der größten Cannabis-Gesellschaft weltweit. War das Unternehmen 2014 noch 20 Millionen US-Dollar wert, so beläuft sich der Wert heute auf rund 12 Milliarden. Auch AMP steht noch am Anfang. Investoren, die jetzt einsteigen, besitzen mit der Aktie ein gutes Chance-Risiko-Verhältnis. Als Depotbeimischung ist AMP damit interessant.

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Partner, Autoren und Mitarbeiter Aktien der jeweils angesprochenen Unternehmen halten können und somit ein möglicher Interessenkonflikt besteht. Keine Gewähr auf die Übersetzung ins Deutsche. Es gilt einzig und allein die englische Version dieser Nachrichten.

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