EU-Genehmigung des Kabeldeals ist Schlag ins Gesicht des Mittelstandes

Gegen den flächendeckenden Glasfaserausbau

BildDeutsche Bürger und Wirtschaft werden Zeche zahlen – Grundsätzliche Bedenken der Marktteilnehmer beiseite gewischt – Netzöffnung für Telefonica kein Open Acces – fehlende Auflagen in der Wohnungswirtschaft belasten Mieter langfristig – die unabhängigen Programmanbieter stark benachteiligt

Lauchhammer, 19. Juli 2019 – „Realitäts- und Marktferne der Wettbewerbskommisarin“ beweist nach Meinung des Fachverbandes Rundfunk- und BreitbandKommunikation die EU-Genehmigung der Unitymedia-Übernahme durch Vodafone. Die Wiedererrichtung des alten Kabelmonopols, das die EU vor zwei Jahrzehnten zerschlagen hat, bestätigt aus Sicht des Verbandes die Geschichtsvergessenheit und völlige Unkenntnis der wettbewerbspolitischen Zusammenhänge in Deutschland. „Die Entscheidung ist ein Schlag ins Gesicht der kleinen und mittleren Kabelnetzbetreiber, City-Carrier und mittelständischen Programmanbieter. Das jetzt manifestierte Duopol aus Vodafone und Telekom wird mit seiner geballten Macht den gesamten Mittelstand in einem ungleichen Wettbewerb in seiner Existenz bedrohen. Zugleich ist damit das Ende des allseits gewünschten flächendeckenden Glasfaserausbaus, dessen Treiber bisher die mittelständischen Kabelnetzbetreiber, Stadtwerke und regionalen Anbieter waren, eingeläutet. Letztlich zahlen Verbraucher und Geschäftskunden den hohen Preis für die Brüsseler Ignoranz gegenüber den deutschen Marktgegebenheiten“, lautet die massive Kritik des FRK-Vorsitzenden Heinz-Peter Labonte.

Die Auflagen beurteilt der FRK-Vorsitzende als Brüsseler Bürokratenwitz: „Die Scheinöffnung der Vodafone-Netze für nur einen Wettbewerber und dies auch noch für Breitbanddienste zweiter Klasse hat nichts mit Open-Access zu tun, sondern richtet sich als strategische Maßnahme nur gegen die Telekom. Zudem wird sich der neue Kabelmonopolist die Abhängigkeit von seinen Kabelinfrastrukturen bei der Lieferung seiner TK-Vordienstleistungen von den mittelständischen Marktteilnehmern und letztlich der Wohnungswirtschaft teuer bezahlen lassen“. Insbesondere die fehlenden Auflagen hinsichtlich der Wohnungswirtschaft werden aus Sicht des FRK den Wettbewerb im Gestattungsgebermarkt massiv schwächen und in der Folge zu steigenden Preisen der Infrastruktur- und Medienversorgung zu Lasten der Mieter führen.

Starke Benachteiligungen durch die neue Marktmacht erwartet der FRK zudem für die unabhängigen mittelständischen Programmanbieter, denen Vodafone künftig als Kabelmonopolist die Bedingungen für eine Einspeisung diktieren wird. Darüber hinaus könne Vodafone auch die Bedingungen für die Auffindbarkeit von Inhalten und den wirtschaftlichen Rahmen für Pay-TV und Free-TV bestimmen.

Der FRK wird nun im nächsten Schritt die EU-Entscheidung durch seine Juristen prüfen lassen und gegebenenfalls juristisch in Kooperation mit anderen befreundeten Verbänden dagegen vorgehen.

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FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herr Heinz-Peter Labonte
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Der FRK tritt ein für die Interessen der unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber (uKNB) aus Handwerk und Wohnungswirtschaft. Die uKNB versorgen rund 20-25 % der Bundesdeutschen Haushalte mit Kabelanschlüssen. Dazu gehören auch eine Vielzahl von SAT-ZF-Anlagen. Nimmt man die vielen Einzelsatellitenanlagen dazu, die das Handwerk in Deutschland für ihre Kunden betreut, dann wird ein Marktanteil von mehr als 45 % erreicht.

Der Vorteil der FRK-Mitglieder liegt neben der fachlichen Kompetenz in ihrer Kundennähe, Ortskenntnis und den Möglichkeiten der persönlichen und individuellen Kundenbetreuung. Deshalb hat sich der Marktanteil der uKNB über die letzten Jahrzehnte von der Antennenanlage bis hin zu hoch komplexen Datennetzen weiterentwickelt und dadurch insgesamt auch kaum verändert.

Unser seit nunmehr 17 Jahren veranstalteter Kabelkongress, der zum Medien- und Kabelkongress fortentwickelt wurde und der jährlich einmal in Leipzig als Heerschau die mittelständischen Entwicklungen und Potenziale in diesem Markt aus- und vorstellt, trägt Jahr für Jahr erfolgreich dazu bei.

2014 ist das Jahr des Umbruchs auf neue Endgeräte, neue Dienste, neue Infrastrukturen und das auch für die Kunden feststellbare Zusammenwachsen der Medien. Auch Programmangebote ändern und differenzieren sich weiter. SmartTV, HbbTV und Video on demand, Multi- und Second Screen sind nur einige der zukünftigen Entwicklungschancen, mit denen sich auch der Kunde zunehmend konfrontiert sieht. Ein völlig neues Dienstleistungsfeld für die Infrastrukturbetreiber und Mittelständler.

Die Aufgabe der Kabelnetzbetreiber und der lokalen Programmanbieter, die über die Kooperation mit der Sächsischen Landesmedienanstalt und ihrer Fernsehmesse in das Kongressgeschehen kooperativ einbezogen sind, besteht darin, die Dienstleister aus Programm, Infrastruktur und Handwerk mit den Wünschen der Kunden aus Wohnungswirtschaft und Privathaushalten besser bekannt zu machen und die neuen Möglichkeiten, Wünsche von Kunden zu erfüllen, in einem Kongress mit Workshops, Vorträgen und Ausstellungsteil vorzustellen und damit aufzuklären.

Wohnungswirtschaft, Hausbesitzer, Kommunalpolitiker, Sender, Landesmedienanstalten, Handwerk, uKNB und Finanzinstitutionen haben neben Rechts-, Finanz- und Unternehmensberatern in unserem jährlichen Medien- und Kabelkongress ein Forum, in dem sie sich weiterbilden, Kontakte pflegen und Meinungen austauschen können. Die kleinen und mittelgroßen Unternehmen aus all diesen Branchen kommen als Informationswillige, als Informierende, als Kunden und als Praktiker einmal im Jahr im CCL in Leipzig zusammen. Der FRK als Interessensverband der kleinen, mittleren und unabhängigen Kabelnetzbetreiber betätigt sich hierbei als Katalysator der Branche. Ein Spagat zwischen Mitgliedern aus Großunternehmen und Kleinstunternehmen entfällt folgerichtig.

Pressekontakt:

Vorsitzender des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herr Heinz-Peter Labonte Labonte
Steinritsch 2
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