IfKom: Parlamentskreis Mittelstand der CDU Landtagsfraktion NRW – Ausbau eines 5G-Mobilfunknetzes

IfKom im Gespräch mit dem Parlamentskreis Mittelstand der CDU Landtagsfraktion NRW zum Ausbau eines 5G-Mobilfunknetzes.

BildIfKom waren kürzlich neben weiteren kompetenten Gesprächspartnern als Experten beim Parlamentskreis Mittelstand der CDU Landtagsfraktion NRW zu den inzwischen erfolgten Frequenzversteigerungen für 5G-Lizenzen eingeladen.

Industrie 4.0 und damit das Internet der Dinge sind eine wichtige Herausforderung für den Wirtschaftsstandort Deutschland und vor allem für Nordrhein-Westfalen. Im Bereich der Mobilfunkkommunikation über den neuen 5G Standard sind beispielsweise für industrielle oder medizinische Anwendungen geringe Latenzzeiten und ein möglichst flächendeckendes Netz erforderlich. Diese zeitkritischen neuen hochinnovativen Anwendungen können im Bereich der Mobilfunkkommunikation erst durch die Realisierung der geringen Latenzzeiten zum Einsatz kommen und damit erst dann die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes NRW auf diesen Gebieten fördern. Das 5G-Netz wird viel engmaschiger als im bisherigen 3G und 4G sein und benötigt daher ein breites Netz an neu zu errichtenden Basisstationen je nach Frequenzbereich in unterschiedlichen Abständen. Bei der hohen Anzahl von Mobilfunkmasten kommt nach der Auffassung des Parlamentskreises Mittelstand der CDU Landtagsfraktion NRW eine riesige Aufgabe auf die Kommunen zu.

Die Frequenzen in den 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz Bändern für Telekommunikationsunternehmen ist kürzlich versteigert worden. Die Reichweite im 3,4 bis 3,7 GHz Band liegt bei etwa 1 km. Daher sollten aus der Sicht der IfKom zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung auch die niedrigeren Frequenzen < 1 GHz unter Inkaufnahme geringerer Bitraten für 5G genutzt werden. Die zusätzlich benötigten Standorte erfordern eine hohe Anzahl an Einzelgenehmigungen sowie eine kostenintensive Versorgung der Funkstationen mit Glasfaser-Leitungen und Strom. Zur Vermeidung von Verzögerungen beim 5G-Netzausbau ist eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für die Funkstationen zwingend erforderlich. Dies gilt in gleicher Weise für eine konsequente Förderung von Backhauling oder Infrastruktur-Sharing zur effizienten Installation und Nutzung der Strom- und Glasfaserleitungen.

Beim 5G-Mobilfunknetz unterstützen die IfKom e. V. das Infrastruktur-Sharing. Im Gegensatz zum Roaming benötigt diese Form der Kooperation unter den Netzbetreibern keinen Wechsel auf der logischen Ebene in das Netz des jeweiligen anderen Netzbetreibers. Bei diesen dynamischen Vorgängen ändern sich beim Übergang in das jeweils andere Netz die IP Adressen. Durch diese An- und Abmeldevorgänge werden zusätzliche Latenzzeiten erzeugt. Diese Nachteile können bei reinen Sprachverbindungen hingenommen werden, nicht jedoch bei zeit- und sicherheitskritischen Anwendungen. Außerdem hat das softwaregesteuerte „Netzhopping“ mögliche Nachteile für die Systemstabilität des Gesamtnetzes.

Für einen zeitnahen Ausbau eines 5G-Mobilfunknetzes sind zudem Kooperationen zwischen den Netzbetreibern bzw. Frequenzinhabern dringend erforderlich und zielführend. Aus der Sicht der IfKom müssten die Erlöse aus der 5G-Versteigerung komplett in das Sondervermögen Digitale Infrastruktur fließen und für den Ausbau der Mobilfunk- und Glasfasernetze verwendet werden.

Der 5G-Mobilfunkausbau muss in einem deutlich kürzeren Zeithorizont erfolgen, damit Deutschland wieder das beste Kommunikationsnetz der Welt hat. Umso wichtiger ist es, Diskussionen vor Ort, Bedenken und möglicherweise auch Protest und Widerstand dieser wichtigen Infrastrukturleistung entgegen zu wirken. Daher sind im Vorfeld Aufklärung und Information zu betreiben sowie der Kontakt zur Bevölkerung zu suchen. Hinsichtlich des Hinweises auf die Wichtigkeit des 5G Mobilfunknetzes sind nicht nur Politik, Wirtschaft und Kommunen gefragt, sondern auch die Mitwirkung der Verbände. Die IfKom werden hierzu ihren Beitrag leisten.

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